GENERATIVE MEDIEN · BILD, VIDEO, STIMME

KI-Medienproduktion: Bild, Video und Stimme aus Modellen

Ein einzelnes generiertes Bild kostet Sekunden. Eine Bildstrecke, in der dasselbe Produkt zwölf Mal gleich aussieht, kostet einen Arbeitstag. Wir bauen den zweiten Fall: Produktbilder, Erklärvideos und mehrsprachige Vertonung aus einer Pipeline, die reproduzierbar ist und deren Ergebnisse gekennzeichnet werden.

Was wir damit produzieren

Produkt- und Anwendungsbilder in vielen Varianten und Seitenverhältnissen, Erklär- und Messeclips, Vertonung in mehreren Sprachen mit einer durchgehenden Stimme, sowie 3D-Ausgangsmaterial aus vorhandenen Fotos.

Der wirtschaftliche Punkt ist selten das einzelne Motiv. Er liegt dort, wo dasselbe Motiv in acht Formaten, vier Sprachen und zwei Jahreszeiten gebraucht wird und eine klassische Produktion jedes Mal von vorn beginnt.

Woran generative Medienproduktion tatsächlich scheitert

Nicht an der Bildqualität. Sie scheitert an der Konsistenz über eine Serie, an exaktem Text im Bild, an markengenauen Logos und an allem, was ein reales Produkt millimetergenau zeigen muss. Wo diese Anforderungen bestehen, steuern wir über Referenzbilder, Masken und Strukturführung statt über längere Prompts, und wo das nicht reicht, ist Fotografie der kürzere Weg.

Der zweite Stolperstein ist Reproduzierbarkeit. Ein Bild, das in sechs Monaten in einer anderen Größe gebraucht wird, lässt sich nur nachstellen, wenn Modell, Version, Seed und Einstellungen dokumentiert sind. Das ist der Unterschied zwischen einem Werkzeug und einem Glücksspiel.

Kennzeichnung und Rechte

Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung, dass synthetische Bild-, Ton- und Videoinhalte als solche erkennbar sind, maschinenlesbar und bei Deepfakes auch für den Betrachter. Wir liefern Material mit gesetztem IPTC-Herkunftsfeld aus und richten die sichtbare Kennzeichnung dort ein, wo das Medium erscheint. Diese Website arbeitet selbst so; die Bildnachweise zeigen das Ergebnis.

Vor der ersten Veröffentlichung zu klären, nicht danach: was der jeweilige Anbieter an Nutzungsrechten einräumt, und dass ein rein maschinell erzeugtes Werk in der EU keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Ein generiertes Logo ist gegen Nachahmung schlechter zu verteidigen als ein gezeichnetes.

Wie wir arbeiten

Wir betreiben die Modelle über eigene Zugänge statt über eine Abo-Oberfläche. Das entscheidet über drei Dinge: welche Modelle überhaupt zur Wahl stehen, was ein Asset kostet, und wo die Eingabedaten verarbeitet werden. Bei sensiblem Material ist Letzteres die eigentliche Frage.

Am Anfang steht ein kleiner Durchlauf an echtem Material aus Ihrem Fall, nicht ein Angebot über eine Mediathek. Danach ist absehbar, was reproduzierbar geht und was nicht.

Warum die Konsistenz teurer ist als das Bild

Ablauf einer generativen Medienproduktion Aus Referenzmaterial und einem Storyboard entstehen Assets über eine Pipeline, in der Modell, Version, Seed und Einstellungen je Asset festgehalten werden. Am Ausgang steht die Kennzeichnung nach Artikel 50 und ein Rezept, mit dem sich jedes Asset später erneut erzeugen lässt. EINGANGReferenzProdukt, Figur, MarkenstilStoryboardwas wiederkehren mussPIPELINEErzeugen und PrüfenModell · Version · SeedMaske · StrukturführungVariante, Prüfung, WiederholungAUSGANGAssetBild, Clip, TonspurRezept und Kennzeichnungreproduzierbar, IPTC-Herkunftsfeld gesetztDas einzelne Bild kostet Sekunden. Die Arbeit steckt darin, dass Bild sieben aussieht wie Bild eins.Wo Text im Bild, ein markengenaues Logo oder ein millimetergenaues Produkt gefordert ist, ist Fotografie der kürzere Weg.Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 KI-VO seit dem 2. August 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Der Kasten in der Mitte ist der Unterschied zwischen einem Werkzeug und einem Glücksspiel: Ohne festgehaltenes Rezept ist der nächste Lauf ein anderes Bild, und eine Nachbestellung in sechs Monaten beginnt von vorn.

Unser Leistungsspektrum

RAG-ImplementierungOn-Premise & Offline-LLMKI-WissensmanagementAutomatisierungCloud-KI & DeploymentApp- & Softwareentwicklung

VERTRAUT VON TEAMS, DIE KI ERNST NEHMEN

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& EU AI Act Ready

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Vor Ort & Remote

End-to-End

Beratung Bis Betrieb

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Ich habe einen Auftrag zur Programmierung eines RAG für einen LiveAvatar ausgeschrieben. Das Angebot der iiterate GmbH war das beste und ich habe diese Wahl nie bereut. Die Aufgabe wurde zu 100% zu meiner Zufriedenheit erlegt. Das Preis-Leistungsverhältnis von iiterate in diesem Auftrag war exzellent. Ich kann jedem anderen Unternehmen die Zusammenarbeit mit iiterate mit besten Gewissen empfehlen.
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Wir haben iiterate mit dem Konzept einer skalierbaren AR-Anwendung mit zahlreichen Funktionen angesprochen. Das Team von iiterate ist sehr einfallsreich und hat mit uns zusammengearbeitet, um die AR-Lösung zu finden, die am besten zu unseren Bedürfnissen passt. Von der Gestaltung der Benutzeroberfläche bis zur Auslieferung der endgültigen Anwendung haben sie in jeder Phase ein hohes Maß an Qualität und Flexibilität sichergestellt. Wir sind begeistert, diese Anwendung zu starten, und wir glauben, dass diese Anwendung unserer Marke helfen wird, sich erfolgreich in unserer Nische zu positionieren. Wir empfehlen iiterate mit voller Überzeugung jedem, der nach maßgeschneiderten AR Lösungen sucht.
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Emilio Gonzalez & Moritz Maximilian SimonCEO & CSO
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Swapnil AnandCTO & Co-founder
Vertraut von

Häufige Fragen

In Teilen, und in anderen nicht. Varianten, Formate, Hintergründe und Stimmungsbilder lassen sich erzeugen. Ein reales Produkt in seiner tatsächlichen Ausführung, Menschen aus Ihrem Unternehmen und alles, was millimetergenau stimmen muss, wird weiterhin fotografiert. Häufig ist die Kombination am günstigsten: eine Aufnahme als Referenz, die Varianten daraus.

Für synthetische Bild-, Ton- und Videoinhalte verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung eine maschinenlesbare Kennzeichnung, bei Deepfakes zusätzlich eine für den Betrachter erkennbare. Die Pflicht hängt am Inhalt und trifft denjenigen, der veröffentlicht, nicht den, der erzeugt. Das ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Die Nutzungsrechte richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und die klären wir vor der Produktion. Davon zu trennen ist die Schutzfähigkeit: Ein rein maschinell erzeugtes Werk ist in der EU nicht urheberrechtlich geschützt, weil der Schutz eine menschliche Schöpfung voraussetzt.

Das hängt am Anbieter und am gewählten Tarif und ist einer der Gründe, Modelle über eigene Zugänge statt über Endkunden-Oberflächen zu betreiben. Für Material, das das Haus nicht verlassen darf, kommen lokal betriebene Modelle in Frage, mit dem bekannten Zielkonflikt zwischen Qualität und Kontrolle.

Die reinen Rechenkosten pro Bild oder Videosekunde sind gering und unterscheiden sich je nach Modell und Bezugsweg um ein Vielfaches. Der Aufwand liegt bei Konzeption, Referenzaufbau und Konsistenzprüfung. Wir schätzen deshalb pro Strecke, nicht pro Bild.

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